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   StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/1969   

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StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/1969 (https://dejure.org/1970,2026)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13.07.1970 - St 2/1969 (https://dejure.org/1970,2026)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 1970 - St 2/1969 (https://dejure.org/1970,2026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines von seiner Partei aufgestellten und durch die Wahl in die Bürgerschaft gewählten Abgeordneten aus seiner Fraktion

Papierfundstellen

  • DVBl 1971, 655
  • DÖV 1970, 639
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/69
    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Fraktionen des Bundestages als notwendige Einrichtungen unseres Verfassungslebens bezeichnet (BVerfGE 10, 4 ff., - 14, 20, 56 ff., 104 -).

    Aus diesen Erwägungen rechtfertigt sich die getroffene Entscheidung, ohne daß es im Rahmen des vorliegenden Verfahrens einer Stellungnahme zu der Frage bedarf, ob der Befugnis einer Fraktion, Mitglieder auszuschließen, im Einzelfall Grenzen gesetzt sind (vgl. hierzu BVerfGE 10, 4 ff. - 15 - ).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/69
    Sie kann weder das Mandat "zurückverlangen" (nicht einmal bei Ausschluß oder Austritt aus der Partei - vgl. BVerfGE 2, 1 ff. -74-, Leibholz, Parteienstaat und Repräsentative Demokratie, DVBl. 1951, 1, 6 -), noch kann sie den Abgeordneten hindern, von vornherein einer ande- 6.
  • StGH Bremen, 13.05.1953 - St 2/52

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausübung von Fraktionszwang

    Auszug aus StGH Bremen, 13.07.1970 - St 2/69
    In dieser Eigenschaft ist er nach Satz 3 des Art. 83 Abs. 1 LV an Aufträge nicht gebunden und bei seinen Entschließungen nur seinem Gewissen unterworfen (vgl. hierzu Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 20. Januar 1953 - St 2/1952).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02

    Fraktionsausschluss

    Eine derartige notwendige Verknüpfung besteht - unbeschadet des Rechts der gewählten Abgeordneten, sich unter dem Aspekt parteipolitischer Homogenität zusammenzuschließen und so die Position der eigenen politischen Partei im politischen Willensbildungsprozess möglichst wirksam zur Geltung zu bringen - auch im Hinblick auf Art. 21 Abs. 1 GG nicht (siehe nur StGH Bremen, Entscheidung v. 13. Juli 1970 - St. 2/1969 -, DVBl. 1971, 655, 657; U. Bick, Die Ratsfraktion, 1989, S. 90; W.-D. Hauenschild, Wesen und Rechtsnatur der parlamentarischen Fraktionen, 1968, S. 110, 202; Zuleeg, a.a.O., S. 242 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2018 - VGH A 19/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer eA im Organstreitverfahren, gerichtet

    Er wird damit kein Abgeordneter minderen Rechts (vgl. BremStGH, Urteil vom 13. Juli 1969 - St 2/69 -, DÖV 1970, 639 [641]; Urteil vom 5. November 2004 - St 3/03 -, NVwZ 2005, 929 [933]; Brocker/Perne, LKRZ 2011, 161 [165]; H.H. Klein, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz [Hrsg.], Parlamentsrecht, 2016, § 18 Rn. 32), sondern verfügt über eine Reihe eigenständiger parlamentarischer Befugnisse, mit denen er sein Mandat wirkungsvoll ausüben kann.
  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 14/96

    Ablehnung des Erlasses einer eA eines Landtagsabgeordneten, die Ausübung seiner

    Der Wesensgehalt des Mandats wird weder durch den Nichteintritt in eine Fraktion noch durch den Austritt oder Ausschluß aus einer Fraktion angetastet" (vgl. STGH Bremen, DÖV 1970, S. 639, 640 f. zu dem Art. 56 Abs. 1 LV im wesentlichen entsprechenden Art. 83 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen).

    "Auch der fraktionslose Abgeordnete ist Mandatsträger ...; er ist kein Abgeordneter minderen Rechts" (vgl. STGH Bremen DÖV 70, 639, 641).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

    Zwar dürfte sich aus Art. 56 Abs. 1 LV ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Landtagsfraktion nicht ergeben (vgl. Staatsgerichtshof Bremen DÖV 1970, 639, 640; Arndt, in: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, Rn. 24 zu § 21), doch schützt der Grundsatz des freien Mandates den Verbleib des Abgeordneten in einer Fraktion.
  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95

    Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen

    Der Staatsgerichtshof hat hinsichtlich der Fraktionen, die in Art. 77 und 105 Abs. 2 LV ausdrücklich erwähnt werden, ausgeführt, nach bremischem Verfassungsrecht handele es sich bei ihnen um "ständige, mit eigenen Rechten ausgestattete Gliederungen der Bürgerschaft", die zugleich im Parlament mittelbar als Repräsentanten der jeweiligen Parteien wirkten (BremStGHE 2, 19, 21).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 29.08.2019 - LVerfG 1/19

    Zu den formellen und materiellen Anforderungen an den Beschluss über den

    (so für unterschiedliche Verfassungsräume auch: Fensch, in: Ahrens, Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Kommentar für die Praxis -, 1999, § 22 Ziffer 2.4 m.w.N.; Lenz, NVwZ 2005, 364 ; Hölscheidt, Das Recht der Parlamentsfraktionen, 2001, S. 475 f. m.w.N.; A. Bäcker, a. a. O., S. 164 ff. m.w.N.; StGH Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 1969 - St 2/69 -, DÖV 1970, 639 ff.; LVerfG Brandenburg, Urteile vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 14/96 EA -, a.a.O. Rn. 21 f. und vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 161 ff., Juris Rn. 28; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2003 - LVerfG 10/02 -, NordÖR 2003, 359 ff. = DÖV 2003, 765 ff., Juris Rn. 44; VerfGH Berlin, Urteile vom 22. November 2005 - VerfGH 53/05 -, a.a.O. Rn. 49 und vom 4. Juli 2018 - VerfGH 130/17 -, DVBl 2018, 1287 ff., Juris Rn. 30; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2019 - VGH O 18/18 -, NVwZ 2019, 786 ff., Juris Rn. 28),.
  • VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen

    Dieser Rechtsansicht, die überwiegend auch hinsichtlich der Fraktionen im Deutschen Bundestag (BVerfGE 10, 4 (14) = NJW 1959, 1723) und in den Parlamenten der anderen deutschen Länder (vgl. BremStGH, DÖV 1970, 639) vertreten wird, hat sich das VG Minden (Entsch. vom 19.4. 1979 - 2 K 1072/78) auch für die kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Begründung angeschlossen, die Rechtsbeziehungen zwischen der Fraktion und ihren Mitgliedern beträfe stets auch die rechtliche Stellung der Fraktionsmitglieder als Ratsmitglieder.
  • StGH Bremen, 18.01.1971 - St 1/70

    Zur Ersetzung eines in eine Deputation gewählten Abgeordneten nach dessen

    Diese Frage hat der Staatsgerichtshof durch Entscheidung vom 13. Juli 1970 (Az. St 2/69) bejaht.

    Der Staatsgerichtshof hat in den Gründen der Entscheidung vom 13. Juli 1970 (St 2/69) dargelegt, daß die Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, nicht das Recht einschließt, solche Institutionen des Parlaments zu errichten oder bei deren Errichtung mitzubestimmen, durch die sie im Parlament wirken können.

  • VerfGH Bayern, 30.04.1976 - 12-IV-75
    Vielmehr sind Fraktionen Gliederungen des Parlaments und unterliegen als Einrichtungen desselben dem Parlamentsrecht Kraft ihrer Beteiligung an der Bildung des Staatswillens sind sie dem "staatsorganschaftlichen Bereich" zugeordnet (BVerfGE 20, 104; StGH Bremen, DÖV 1970, 639/640; Badura, a.a.O., RdNr. 73 zu Art. 38 GG; Hauenschild, Wesen und Rechtsnatur der parlamentarischen Fraktionen, 1968, 150; Henke, Das Recht der politischen Parteien - 1964 -‚ 110; Linck, DÖV 1976, 689/693; Häberle, NJW 1976, 537/539).
  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 2/95
    Der Staatsgerichtshof hat hinsichtlich der Fraktionen, die in Art. 77 und 105 Abs. 2 LV ausdrücklich erwähnt werden, ausgeführt, nach bremischem Verfassungsrecht handele es sich bei ihnen um "ständige, mit eigenen Rechten ausgestattete Gliederungen der Bürgerschaft", die zugleich im Parlament mittelbar als Repräsentanten der jeweiligen Parteien wirkten (BremStGHE 2, 19, 21).
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